Preise
Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWST) zum jeweils aktuellen Satz.
Erhöhungen gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss werden dem Gast in Rechnung gestellt. Das Hotel Schäfli behält sich das Recht vor, alle veröffentlichten Preise jederzeit und ohne vorherige Ankündigung anzupassen und zu ändern. Die für den Gast geltenden Preise sind die in der schriftlichen Reservationsbestätigung von dem Hotel angegebenen Preise.
Garantie
Jede Buchung muss mittels einer gültigen Kreditkarte garantiert werden. Im Anschluss an den Erhalt der Reservationsbestätigung ist der Gast verpflichtet, der SHG die Kreditkartennummer sowie den vollständigen Namen und das Ablaufdatum der Karte bekannt zu geben. Bis zum Erhalt der Kreditkartendetails behält sich die SHG das Recht vor, provisorisch reservierte Zimmer anderweitig zu vergeben.
Haftung
Das Hotel haftet nicht für Verluste oder Schäden an persönlichen Gegenständen der Gäste.
Der Gast haftet gegenüber der SHG für alle Beschädigungen und Verluste oder anderen Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeitenden, seine Beauftragten, Mitreisenden oder andere Dritte verursacht werden.
Die Haftung des Hotels wird ausdrücklich insbesondere auch für Dritt- und Reflexschaden betragsmässig auf die Leistungen der Hotel-Haftpflichtversicherung begrenzt. Eine Haftung für Wertsachen und Bargeld welches im Safe aufbewahrt werde, lehnt das Signau House kategorisch ab.
Allfällige Haftungsansprüche verwirken, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Beschädigung oder Zerstörung dem Hotel Schäfli schriftlich Anzeige erstattet.
Vertragsrücktritt
Falls der Gast die Anzahlung oder Zahlung selbst gemäß Ziff. 4.3 auch nach Ablauf einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht leistet, ist das Hotel Schäfli berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Zimmer anderweitig zu vergeben. Der Gast haftet für daraus resultierende Schäden.
Zudem ist das Hotel berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Fortführung oder Erfüllung des Vertrags für das Hotel unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
a) Höhere Gewalt oder andere Umstände, die vom Hotel nicht zu vertreten sind, machen die Erfüllung des Vertrages unzumutbar.
b) Zimmer wurden unter falschen oder irreführenden Angaben wesentlicher Tatsachen (wie z. B. der Person des Gastes oder des Zweckes) gebucht.
c) Das Hotel hat berechtigten Grund zur Annahme, dass die Nutzung der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der anderen Gäste und/oder des Hotels gefährden könnte, ohne dass dies dem Einfluss- oder Organisationsbereich des Hotels zuzuweisen ist. Etwaige Schadenersatzansprüche des Hotel Schäfli gegenüber der Vertragspartei bleiben vorbehalten.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Spezialdomizil
Das gesamte Vertragsverhältnis sowie alle Zusatzvereinbarungen unterliegen ausschließlich dem schweizerischen Recht. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Zürich 1 maßgebend. Dieser vertraglich vereinbarte Gerichtsstand gilt auch für vorprozessuale einstweilige Maßnahmen.
Gäste, die im Ausland wohnhaft sind, keinen festen Wohnsitz haben oder deren Wohnsitz unbekannt ist, erklären sich hiermit einverstanden, sich gemäß Art. 50 Abs. 2 SchKG der Zwangsvollstreckung in der Schweiz zu unterwerfen. Sie wählen Zürich als Spezialdomizil zugunsten der SHG für die Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Beherbergungsvertrag.
Der im Ausland wohnhafte Gast sowie der Gast ohne festen Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz erklären sich damit einverstanden, dass alle für sie bestimmten Gerichts- und/oder Vollstreckungsdokumente der zürcherischen Gerichts- oder Vollstreckungsbehörden, einschließlich Verfügungen und Entscheidungen, mit rechtsverbindlicher Wirkung an die Hotel-Adresse zugestellt werden können.
Allgemeiner Haftungsausschluss
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